Der Mittelstandsbeirat NRW ist neben der Clearingstelle Mittelstand und den Clearingverfahren die dritte Säule des Mittelstandsförderungsgesetzes. Aufgabe des Beirats ist es, die Mittelstandspolitik des Landes an den Bedürfnissen und Bedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen zu orientieren.
Er bewertet jährlich die Wirksamkeit der Clearingverfahren und berichtet dem für Wirtschaft zuständigen Landtagsausschuss über das Ergebnis.
Mitglieder des Beirats NRW sind hochrangige Repräsentanten der mittelständischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen, der kommunalen Spitzenverbände und des DGB NRW, die auf Vorschlag der jeweiligen Organisationen vom Ministerpräsidenten für die Dauer einer Legislaturperiode berufen werden.
Zur jährlichen Berichterstattung des Mittelstandsbeirates NRW im Wirtschaftsausschuss