Die erste ihrer Art: Clearingstelle Mittelstand

Gerade Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft sind besonders betroffen von den Auswirkungen neuer Gesetze und Verordnungen. Knappe zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen sowie die fehlende Routine machen es für sie schwer, den anfallenden bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten zu stemmen.

      Clearingverfahren

      Um hier entgegen zu steuern, hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland entschieden, die Institution der Clearingstelle Mittelstand ins Leben zu rufen. Die unabhängige Stelle überprüft seit 2013 in Zusammenarbeit mit Kammern, Arbeitgebern, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbände geplante und bestehende Gesetze und Verordnungen sowie sonstige Vorhaben und Maßnahmen in Hinblick auf ihre Verträglichkeit für mittelständische Unternehmen im Rahmen von Clearingverfahren.

       

      Die Clearingverfahren basieren auf folgenden Grundlagen: