Werkstattgespräche

Zudem gibt es die Möglichkeit, die Clearingstelle Mittelstand mit der Überprüfung bestehender Landesgesetze und -verordnungen sowie bestehender Rechtsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union zu beauftragen (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 7 MFG NRW).

Ziel dieser Regelung ist es, die Bedürfnisse und die Expertise der mittelständischen Wirtschaft auch in die Überprüfung bestehenden Rechts miteinfließen zu lassen. In Werkstattgesprächen werden zunächst unter Rückgriff auf unternehmens- und anwendungsbezogene Erfahrungen Problempunkte identifiziert. Das sich daran anschließende Clearingverfahren ist sodann darauf ausgerichtet, Vorschläge mit Blick auf eine mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung und Handhabung zu unterbreiten.

 

Vorschläge für mittelstandsrelevante Vereinfachungen oder Veränderungen zu bestehenden Regelungsbereichen: