Clearingstelle Mittelstand

Die Clearingstelle prüft im Auftrag der Landesregierung geplante und bestehende Gesetze und Verordnungen sowie sonstige Vorhaben und Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene auf ihre Relevanz und Verträglichkeit für mittelständische Unternehmen. Dazu wird untersucht, welche Auswirkungen ein Vorhaben in Bezug auf die Wettbewerbssituation, Kosten, Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze in mittelständischen Unternehmen hat. Ihre Stellungnahmen verbindet sie mit einem Votum, das gegebenenfalls auch Änderungsvorschläge beinhaltet.

Die Normenkontrollräte und Clearingstellen des Bundes und der Länder diskutierten bei ihrem jährlichen Treffen am 25. Oktober 2024 in Stuttgart über die aktuellen Herausforderungen beim Bürokratieabbau.

©  Staatsministerium Baden-Württemberg / Ilkay Karakut

Im Rahmen der Mittelstandsbeiratssitzung am 31. März 2025 wurde der Tätigkeitsbericht der Clearingstelle Mittelstand für das Jahr 2024 vorgestellt. 

©  MWIKE NRW 
                                      

 

 

 

Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Clearingstelle Mittelstand wurde zusammen mit Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, Mitgliedern des Mittelstandsbeirates sowie des Wirtschaftsausschusses am 13. September 2023 im Landtag NRW über die bisherige Entwicklung und zukünftige Ausrichtung der Clearingstelle gesprochen.                                

©  MWIKE NRW 

 

 

„Die Clearingverfahren sollen helfen den Standort Nordrhein-Westfalen noch mittelstandsfreundlicher und damit zukunftsfähiger aufzustellen. Praxisgerechte Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sind ein besonders wichtiger Baustein, um die Transformation unserer mittelständischen Unternehmen voranzubringen."

Mona Neubaur,  Wirtschafts- und Klimaschutzministerin des Landes Nordrhein-Westfalen
©  MWIKE NRW/Mark Hermenau

 

 

„Mit der  Clearingstelle Mittelstand hat Nordrhein-Westfalen eine wichtige Institution geschaffen, um Vorhaben auf landes- und bundesrechtlicher Ebene auf ihre Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen zu prüfen. Sie warnt vor Belastungen und trägt mit ihren Vorschlägen zu einer mittelstandsverträglichen Ausgestaltung von neuen Regelungsvorhaben bei. Ich freue mich, diese mittelstandspolitisch wichtige Instanz, mit IHK NRW als Träger der Clearingstelle Mittelstand, zu unterstützen und zu stärken." 

Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW
©  SIHK zu Hagen

„Mit den Clearingverfahren zeigen wir auf, wie sich geplante Gesetze und Verordnungen in der unternehmerischen Praxis auswirken und wie Belastungen für den Mittelstand minimiert werden können.

So lassen sich Gesetze und Verordnungen schon von Beginn an mittelstandsfreundlich gestalten.“

Sabine Jahn, Geschäftsführerin der Clearingstelle Mittelstand

Am 26. Juni 2025 stellte die Geschäftsführerin der Clearingstelle,  Sabine Jahn, im Rahmen eines Gesprächs mit einer Delegation aus Usbekistan die Arbeit der Clearingstelle Mittelstand im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Dabei ging es um die Themen Systematisierung der Gesetzgebung, Gesetzesfolgenabschätzung und Bürokratieabbau.

 

Am 9. September 2025 stellte die Geschäftsführerin der Clearingstelle Mittelstand, Frau Sabine Jahn, einer vietnamesischen Delegation die Arbeit der Clearingstelle Mittelstand vor. Im Fokus der Studienreise standen die Themenfelder Behördenaufbau, Gesetzgebung und Gesetzesfolgenabschätzung.